In der vergangenen Woche mussten die beiden umstrittenen belgischen Atomreaktoren Tihange-2 und Doel-3 außerplanmäßig vom Netz genommen werden. Beide Reaktoren lagen bereits ein Jahr lang still, nachdem 2012 tausende Risse im Stahl der Reaktordruckbehälter festgestellt wurden. Umweltorganisationen und Grüne hatten das Wiederanfahren der beiden Reaktoren seinerzeit scharf kritisiert, da viele Fragen zu den Fehlstellen unbeantwortet blieben.
Als Grund der vorläufigen Stilllegung wurde seitens Electrabel/FANC angegeben, dass weitere Tests bzgl. der Fehlstellen durchgeführt werden sollen. Da diese Stilllegung aber schon deutlich vor den eigentlich geplanten Revisionsterminen geschieht, scheinen noch andere Gründe bei den AKW-Betreibern vorzuliegen.
Die Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN/EFA im Europaparlament, Rebecca Harms, dazu: „Es war vorschnell und gefährlich die beiden Reaktoren 2013 wieder in Betrieb zu nehmen. Noch immer ist ungeklärt, wie und wann die Fehlstellen im Stahl entstanden sind. Es ist nicht auszuschließen, dass sie sich während des Betriebs verändern oder vergrößern. Ein Bersten der Reaktordruckbehälter hätte im dicht besiedelten Belgien und in den Nachbarländern katastrophale Folgen. Es ist deshalb richtig, dass die Reaktoren nun erneut heruntergefahren wurden. Sie dürfen keinesfalls wieder ans Netz gehen, wenn die Ursache der Fehlstellen nicht zweifelsfrei geklärt werden kann.“
Keine EU-Förderung für das südenglische AKW in Hinkley
Es gibt EU-Bestrebungen neue AKWs finanziell zu fördern und Petitionen, die dagegen aufrufen! Aktuelle liegt bei der EU ein Antrag vor, den Bau des südenglischen AKW in Hinkley mit einer garantierten Einspeisevergütung von 11 ct/kWh über 35 (!) Jahre zu fördern. Unglaublich aber wahr! Nur bis zum 07.April 2014 haben Europas Bürger Zeit, im Rahmen eines „Konsultationverfahrens“ dagegen Einspruch zu erheben. Deshalb: Bitte unterschreibt dringend und sofort die Initiative des atomstromfreien Versorgers Elektrizitäts Werke Schönau.
Hier der Link: http://www.ews-schoenau.de/einspruch