Was müssen Eltern demnächst alles offenlegen, wenn sie eine 45-Stunden Betreuung für ihr Kind wünschen?
Diese Fragen, und noch viele mehr, stellen sich mit dem Beschluss der neuen Kindertagesstättenentwicklungsplanung für 2015/16 im Kinder- und Jugendausschuss am 03.03.15.
Rolle rückwärts in der Kinderbetreuung bei U3- und Ü3-jährigen in den Kitas?
Unsere erfolgreichen Kinderbetreuungsplanungen der vergangenen Jahre haben sich ausgezahlt, dass sieht man an den Zahlen der Kita-Buchungen. Allerdings bedeutet dieser neue Beschluss eine Abkehr von der bisherigen Linie und eine erste Rolle rückwärts des bisherigen, von den Eltern sehr gut angenommenen, Angebotes.
Deckelung der 45-Stunden-Plätze für das kommende Kindergartenjahr
Bereits im Vorfeld hat dieser Plan heftige Kritik hervorgerufen.
Es geht bei der Kritik darum, dass künftig der Betreuungsumfang von 45-Stunden gedeckelt werden soll, d.h. nicht alle Eltern, die einen solchen Platz wünschen, werden diesen künftig auch bekommen. Im kommenden Kindergartenjahr sollen es nur noch 75% der Ü3-Kinder und nur 85% der U3-Kinder sein, die einen solchen Platz belegen können.
Im jetzigen Kindergartenjahr wurden von den Eltern genau diese Prozentsätze gebucht, d.h. 75% der Ü3-Kinder und 85% der U3-Kinder bleiben derzeit 45 Stunden in der Kita.
Diese Zahlen spiegeln den Elternwillen wieder.
Eine aktuelle Bedarfsumfrage hat ergeben, dass der Bedarf an 45-Stunden-Plätzen bei den Eltern im kommenden Kindergartenjahr höher sein wird.
Werden die o.g. Prozentsätze – wie nun im KJA beschlossen – für 2015/16 von vorne herein festgeschrieben, kann von einer Berücksichtigung des Elternwillens keine Rede mehr sein. Können nicht alle Wünsche nach 45-Stunden-Plätzen berücksichtigt werden, spielt für das kommende Kindergartenjahr der Elternwille keine Rolle mehr. Es geht dann nur noch darum, nach welchen Kriterien die vorhandenen Plätze vergeben werden.
Was müssen Eltern demnächst alles offenlegen, wenn sie eine 45-Stunden Betreuung für ihr Kind wünschen?
Der Beschluss der GroKo in Aachen lässt die Frage offen, wie diese Verteilung erfolgen soll. Es gibt kein Konzept für die Umsetzung dieser Einschränkung. Wie wird der dringlichste Bedarf von Eltern für einen 45-Stunden-Platz ermittelt? Wird den Eltern mit der Deckelung des Platzangebotes unterstellt, dass sie etwas in Anspruch nehmen, was sie nicht brauchen? Oder ist es eine finanzielle Maßnahme, um Gelder einzusparen zur Haushaltssanierung.
Im Kinder- und Jugendausschuss hagelte es jedenfalls Kritik – nicht nur von den GRÜNEN und anderen Oppositionsparteien. Auch Frau Tarassova, Vertreterin des Jugendamtselternbeirates, die Vertretung der Eltern aller Kindertagesstätten in Aachen (JAEB), äußerte ihre Bedenken und forderte Flexibilität für die Eltern und ein uneingeschränktes Angebot an 45-Stunden-Plätzen. Die Eltern befürchten, so ihre Information von Betroffenen, dass sie künftig eine Arbeitgeberbescheinigung vorlegen müssen, wenn sie einen 45-Stunden-Platz buchen möchten.
Ich habe im Ausschuss deutlich gemacht, dass arbeitende Eltern nicht mit einem 35-Stunden-Kontingent auskommen können und die Berücksichtigung der Elternwünsche oberste Priorität hat.