100 Jahre Frauenwahlrecht
Heute vor 100 Jahren, am 12. November 1918, wurde in Deutschland das Wahlrecht für Frauen eingeführt. Der Weg dahin war lang.
Im November 1918 verkündete der Rat der Volksbeauftragten das gleiche, geheime, direkte, allgemeine Wahlrecht „für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen“. Zwei Monate später, im Januar 1919, bei den Wahlen zur verfassungsgebenden Nationalversammlung, konnten Frauen zum ersten Mal in ganz Deutschland wählen und gewählt werden. Der lange Kampf um die politische Gleichberechtigung von Frauen war in diesem Punkt erfolgreich gewesen.
Über 80 Prozent der wahlberechtigten Frauen gaben damals ihre Stimme ab. Es kandidierten 300 Frauen. Von den insgesamt 423 Abgeordneten zogen 37 Frauen in die Nationalversammlung ein.
Am 19. Februar 1919 hielt die Sozialdemokratin Marie Juchaz als erste Frau eine Rede in der Nationalversammlung und stellte fest: „Meine Herren und Damen! Es ist das erste Mal, dass in Deutschland die Frau als freie und gleiche im Parlament zum Volke sprechen kann […]. Was diese Regierung getan hat, das war eine Selbstverständlichkeit: Sie hat den Frauen gegeben, was ihnen bis dahin zu Unrecht vorenthalten worden ist.“
Aber es bleibt auch die Frage: Wie sieht es 100 Jahre danach aus? In keinem Parlament ist Parität erreicht worden. Im Bundestag ist der Frauenanteil mit der letzten Wahl sogar deutlich gesunken. Von einem „das wird sich mit der Zeit von selbst erledigen“ ist nicht auszugehen. Der Anteil der Frauen in Politik muss weiter wachsen.