Das Bundessozialgericht entscheidet zu Gunsten der Kinder
Das Urteil zu Gunsten der Kinder die von Hartz-IV-Geldern leben müssen, war längst überfällig. Es ist nicht tragbar, dass Kinder bis 14 Jahre nur 60% des Regelsatzes eines Erwachsenen für ihren Lebensunterhalt bekommen.
Wer selbst Kinder hat, weiß, dass dies an der Realität vorbei geht, für 211 € monatlich ist eine Teilhabe am ganz normalen kindlichen Leben und damit an einer gesunden Entwicklung, körperlich und geistig, nicht möglich. Da ist noch lange nicht an außergewöhnliche Ausgaben zu denken.
Für Bücher, Schreibwaren, Software, Ausleihgebühren, Schulmaterialien und Tagesausflüge sind monatlich 12,77 € vorgesehen, da bleibt für eine Teilnahme an Kursen oder an einen Schüleraustausch nichts übrig. Für Sport- und Kulturveranstaltungen sind pro Monat 4,17 € angesetzt – das reicht nicht einmal für einen Kinobesuch im Monat.
Von Chancengleichheit unter Kindern kann hier keine Rede sein.
Ich sehe das Urteil des Bundessozialgerichtes als großen Erfolg für Kinder, für Eltern und auch für Grüne Konzepte. Schon lange fordern die GRÜNEN eine eigene Grundsicherung für Kinder und Jugendliche, die damit in ihrer Eigenständigkeit gestärkt werden. Ich freue mich, dass eine Entwicklung in die – hoffentlich – jetzt richtige Richtung in Bewegung gesetzt wird.
Näheres zum Antrag der GRÜNEN Bundestagsfraktion vom April 2008 Existenzsicherung und Teilhabechancen für Kinder und Jugendliche durch bedarfsgerechte Kinderregelsätze gewährleisten