Der BUND gibt sich nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtes nicht geschlagen und hat nun vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster einen Rodungsstopp erreicht, zumindest so lange, bis das OVG über den Eilantrag des BUND entschieden hat. Durch diese Entscheidung ist nun für RWE und das Land NRW noch einmal Zeit gewonnen, um über den Vergleichsvorschlag des Verwaltungsgerichtes Köln nachzudenken.
Dies ist zumindest ein Hoffnungsschimmer, dass sich vielleicht doch noch etwas wenden kann und der klägliche Rest des einstmals so prächtigen Hambacher Forstes eine Überlebenschance hat. Diese Hoffnung dürfen wir nicht aufgeben.
Die Stellungnahme des BUND zum OVG Urteil und den Hintergründen zum geplanten Braunkohletagebau Hambach finden Sie hier
Offener Brief der NRW Grünen an RWE Chef Schmitz
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