Der Flüchtlingsrat NRW bezieht Stellung zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster zum Eilantrag einer Asyl suchenden serbischen Roma-Familie:
Mitte September beschlossen Bundestag und Bundesrat eine Gesetzesänderung, mit der Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina zu sicheren Herkunftsländern erklärt wurden. Asylanträge von Flüchtlingen aus diesen Staaten werden in der Regel als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt, die Antragstellerinnen innerhalb kürzester Zeit abgeschoben. Das Verwaltungsgericht Münster hat nun Ende November die Abschiebung einer serbischen Staatsbürgerin, die der Minderheit der Roma angehört, vorläufig gestoppt und Zweifel an der Einstufung Serbiens als sicherem Herkunftsstaat geäußert. Es bestünden „ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung“, die das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erlassen hatte. Das Gericht stützt seine Entscheidung vor allem auf Berichte, nach denen die serbischen Behörden immer wieder versuchen, Roma an der Ausreise zu hindern. Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen hatten die Entscheidung des Gesetzgebers, die drei Balkanländer als „sichere Herkunftsstaaten“ zu klassifizieren, von Beginn an scharf kritisiert. Insbesondere Angehörige ethnischer Minderheiten würden dort immer wieder mit Ausgrenzung und Diskriminierung konfrontiert